Glossar

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– A –

Ablauforganisation

Die Ablauforganisation in einer Bedarfsplanung stellt insbesondere innerhalb einer →Aufbauorganisation die Material- und Personenflüsse dar, die unter Berücksichtigung von Anzahl, Größe, Häufigkeit und Zeit einen Einfluss auf Flächen, Räume, Transportmittel, Tragfähigkeit etc. haben.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Als Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten. Zum allgemeinen Arbeitsschutz gehört auch die menschengerecht gestaltete Arbeit mit den elementaren Sicherheitsvorschriften, welche die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsgefahren schützen sollen. Arbeitsschutz hat eine lange Tradition in Deutschland: Kaiser Wilhelm II hat nach der Absetzung Bismarcks am 20. März 1890 seine geplante Politik der inneren Versöhnung sowie ein Arbeitsschutzgesetz durchgesetzt.

Arbeitsschutzgesetz

Das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz) hat das Ziel, die Gesundheit aller Beschäftigten – einschließlich der des öffentlichen Dienstes – durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Wesentliche Neuerung bei der Einführung des Gesetzes 1996 war die Gefährdungsbeurteilung. Neben klassischen Gefährdungsarten wie „physikalische, chemische und biologische Einwirkungen“ sind auch Gefährdungen zu beurteilen, die sich aus „der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und deren Zusammenwirken“ ergeben. Auf dieser Grundlage wurden bis Juli 2013 neben anderen Verordnungen wie „Baustellenverordnung“, „Bildschirmarbeitsverordnung“, „Biostoffverordnung“, Gefahrstoffverordnung“ auch die →Arbeitsstättenverordnung(ArbStättV) erlassen.

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung(ArbStättV) enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind (u.a. Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten; Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte etc. Die Arbeitsstättenverordnung ist bundesweit gültig. Zu den einzelnen Vorschriften gibt es → „Technische Regeln für Arbeitsstätten“. Die Überprüfung der Anwendung der Arbeitsstättenverordnung obliegt der Gewerbeaufsicht bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz (je nach Bundesland). Die  Unfallversicherungsträger (→Gesetzliche Unfallversicherung) können zur Erfüllung ihres Präventionsauftrages durch die Unfallverhütungsvorschrift auf staatliche Arbeitsschutzvorschriften zurückgreifen, um so notwendige Maßnahmen auf Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB VII) durchzusetzen.

Arbeitsstätten-Richtlinien

Früherer Begriff für Arbeitsstätten-Richtlinien, die mit Neugestaltung der Arbeitsstättenverordnung ersetzen wurde durch → „Technische Regeln für Arbeitsstätten’. Diese Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie haben gemäß § 8 Abs. 2 ArbStättV die Arbeitsstätten-Richtlinien zur alten Arbeitsstättenverordnung von 1975 abgelöst, werden jedoch weiter mit „ASR“  abgekürzt! Zur Unterscheidung führen die neuen ASR aber ein weiteres A in der Bezeichnung z.B. „ASR A1.8 Verkehrswege“.

Architectural Programming

Amerikanische Bezeichnung für ‚Bauliche Bedarfsplanung‘.

Aufbauorganisation

Die Aufbauorganisation bildet die Struktur einer Unternehmung, Behörde etc. in organisatorische Einheiten ab. Die Zerlegung der Aufgaben ist die Voraussetzung für die Arbeitsverteilung, damit festgelegt wird, welche Aufgaben und Kompetenzen von welchen Abteilungen, Gruppen, Stellen zu bearbeiten sind. Die hieraus entstehende sinnvolle arbeitsteilige Gliederung und Ordnung der betrieblichen Handlungsprozesse wird meist grafisch in Hierarchie-Ebenen dargestellt und in sogenannten Geschäftsverteilungsplänen festgelegt. Die Organisationspläne bilden eine wichtige Grundlage für funktionale und räumliche Bezüge in einer Bedarfsplanung.

Ausstattungsprogramm

Bei der Erstellung des Ausstattungsprogramms ist zunächst das Arbeitsplatz- und das Arbeitsraumprofil mit seiner arbeits- und/oder maschinenplatzbezogenen Ausstattung zu analysieren. Bei besonderen Anforderungen ist die Raumgröße/-geometrie das Produkt der betriebstättenbezogenen Ausstattung, welche über eine Ausstattungsliste und Geräte-/Maschinenplanung entwickelt wird. →Ersteinrichtung

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Bauwerkskosten

Gemäß DIN 276 diejenigen Kosten, die sich als Summe der Kostengruppen 300 und 400 ergeben.

Bauwerkszuordnungskatalog

Vom Bauministerium aufgestelltes neutrales Ordnungs- und Gliederungsprinzip für Bauwerke nach der Gebäudenutzung. Der BWZ-Katalog ist Grundlage für das Sammeln, Wiederauffinden und Vergleichen von Daten öffentlicher Hochbauten.

Bedarfsanforderungen

Bedarfsanforderungen lassen sich gliedern in →Bedarfsanforderungen, quantitative und →Bedarfsanforderungen, qualitative.

Bedarfsanforderungen, qualitative

Einige Länder-Baurichtlinien fordern neben dem Raumprogramm auch sogenannte ‚Qualitative Bedarfsanforderungen‘. Diese sollen weitere Informationen liefern zu: Raumbezeichnung, Nutzung/Betriebsablauf, Nutzungsspezifische Anlagen, Ausstattung und Spezifische Anforderungen/Raumkonditionen, um neben der Raumfläche (‚quantitative Bedarfsanforderungen‘) erste Hinweise zu den spezifischen Raumanforderungen zu liefern. Sie sind eine sinnvolle Vorstufe für die Aufstellung eines →Raumbuches.

Bedarfsanforderungen, quantitative

Im Gegensatz zu den ‚qualitativen Bedarfsanforderungen‘, die in den Länder-Richtlinien üblich sind, sollen die ‚quantitativen Bedarfsanforderungen‘ den Flächenbedarf von Funktionen ausdrücken. Üblich sind hierfür →Flächenfaktoren oder →(Standard)Raumgrößen.

Bedarfsermittlung

Bei der Bedarfsermittlung werden nach Umfang und Zielsetzung der Planungsaufgabe verschiedene Methoden angewendet: Die Selbstaufschreibung auf Basis vorbereiteter Bedarfs-Fragebögen; die Durchführung von Interviews mit den betroffenen Nutzern; die Ermittlung in Form gemeinsamer Planungsbesprechungen. Oft wird auch eine Mischung der Methoden angewandt. Wichtig ist dabei eine konstruktive Arbeitsatmosphäre, damit im direkten Dialog mit den Beteiligten die Zukunftsdaten gemeinsam erarbeitet und akzeptiert werden. Dies schafft Verbindlichkeit und bildet Vertrauen.

Bedarfsplan

„Arbeitsdokument, das als Ergebnis der Bedarfsplanung zum frühestmöglichen Zeitpunkt Anlass und Ziele von Planungsprozessen, die Planung zugrundeliegende Anforderungen sowie die verwendete Methode darstellt.“ (DIN 18205:2016-11, 3.3)

Bedarfsplaner

„Person, Gruppe oder Organisation, welche die Aufstellung eines Bedarfsplanes durchführt“ (DIN 18205:2016-11, 3.4). Der Bedarfsplaner kann der Bauherr sein oder ein mit der Bedarfsplanung beauftragter Berater, der/die Nutzer, der Architekt bzw. ein aus diesen gebildetes Team. – Nach englischer Auffassung sollen Bedarfsplaner und Entwurfsarchitekt aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellungen auch unterschiedliche Personen sein →Problem Seeking. Auch in der neueren deutschen Literatur wird im professionellen Verständnis die Idee einer ‚Gewaltenteilung‘ verbunden: „Derjenige, der Anforderungen (in Planung und Bau) umzusetzen hat, darf eben diese Anforderungen nicht selbst definieren. Dabei wird unterstellt, dass selbstgestellte Aufgaben leichter zu erfüllen sind, weil sie tendenziell die Zielorientierung vernachlässigen. Logische Konsequenz ist eine organisatorische und personelle Trennung in die Sphäre des Anforderers und die Sphäre des Realisierers.“ (Günter, S.: Nutzerbedarfsprogramm)

Bedarfsplanung

„Gesamter Prozess der methodischen Ermittlung eines Bedarfs, einschließlich der hierfür notwendigen Erfassung der maßgeblichen Informationen und Daten und deren zielgerichtete Aufbereitung als quantitativer und qualitativer Bedarf“ (DIN 18205:2016-11)

Belegungsplanung

Eine Belegungsplanung wird meist in der Fertigstellungsphase eines Neubaus oder bei einer umfassenden Modernisierung erbracht und weist den jeweiligen Nutzern (meist namentlich) die einzelnen Räume zu.

Berufsgenossenschaften

Arbeitnehmer sind gesetzlich in einer zu Unfallversicherung versichern. Die Berufsgenossenschaften sind die gewerblichen Unfallversicherungsträger, für die öffentliche Hand und öffentlich Beschäftigte sind die →Unfallkassen zuständig. Sie haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen.. Mit dem seit 1.1.2004 erfolgten Inkrafttreten der BGV A1 Grundsätze der Prävention haben auch die Berufsgenossenschaften die rechtliche Grundlage erhalten, mittels staatlicher Arbeitsschutzvorschriften ihren Präventionsauftrag zu erfüllen.
Es gibt folgende Berufsgenossenschaften:
– Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
– Berufsgenossenschaft Holz und Metall
– Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
– Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
– Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
– Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
– Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
– Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
– Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Bestandsaufnahme

Aufnahme des Flächenbestandes nach Raumnutzungen und Nutzern. Bei Altbauten wird die Aufnahme meist auf die →Nutzfläche beschränkt. Zur Beurteilung von Umnutzungen/Umbauten ist die Aufnahme weiterer qualitativer Raumdaten notwendig.

Bestandsoptimierung

Die Flächenkosten sind der zweitgrößte Kostenfaktor in Dienstleistungsunternehmen. Während in den USA die Büromietfläche pro Arbeitsplatz im vergangenen Jahrzehnt von 19m² auf 15m² gesunken ist, stieg in Deutschland der Flächenverbrauch erheblich an. Neben den Investitionskosten sind es die ständig steigenden Betriebskosten wie Reinigung und Energie, die eine Optimierung der Bestandfläche notwendig machen. Besonders im öffentlichen Bereich ist kein Anreiz zu Flächeneinsparungen vorhanden; auch in Hochschulen zeigt es sich immer wieder, dass aufgrund von ungenügendem Controlling und fehlender Kostenzuordnungen freiwillig keine einmal besetzte Fläche abgegeben wird. Üppige Raumgrößen, Leerstände und großzügige Nutzung von teuren Flächen als Lager- und Abstellräume sind oft die Folge. Eine Bestandsoptimierung nach einer →Bestandsaufnahme zeigt Lösungsvorschläge zu Umnutzungen durch eine neue →Belegungsplanung auf.

Betriebsanalyse

Eine Betriebsanalyse ist die Beschreibung des Ist-Zustandes und setzt sich zusammen aus: Aufzeigen der betrieblichen Struktur (→Aufbauorganisation), Untersuchung der innerbetrieblichen Arbeitsabläufe (→Ablauforganisation), Analyse des Einsatzes der Arbeitskapazitäten (Arbeitskräfte, Flächen, Materialien, Inventar etc.) und des vorhandenen Logistikkonzeptes.

Betriebsoptimierung

Eine Betriebsoptimierung ist die Erstellung des Soll-Konzeptes mit: Neuordnung der →Aufbauorganisation, Neuordnung der →Ablauforganisation und Optimierung der Arbeitskapazitäten und der Logistik.

Betriebsplanung

Die Betriebsplanung gliedert sich in →Betriebsanalyse und →Betriebsoptimierung

Briefing

Der englische Begriff „Briefing“ bedeutet ‚Anweisung‘, ‚Instruktion‘ oder ‚Lagebesprechung‘. Jedes Projekt beginnt mit dem ‚Briefing‘; das ‚Briefing‘ legt das Fundament für jedes Konzept. In der englischen Bauwesen-Literatur kann ‚Briefing‘ mit dem deutschen Begriff ‚Bedarfsplanung‘ übersetzt werden.

Brutto-Grundfläche

Die Brutto-Grundfläche (BGF) ist die Summe aller Grundrissebenen eines Bauwerkes mit Nutzungen nach DIN 277:2005-02 Teil 2 Tab. 1 Nr. 1 bis Nr. 9 einschließlich deren konstruktiver Umschließungen. Die Brutto-Grundfläche gliedert sich die →Netto-Grundfläche und die →Konstruktions-Grundfläche.

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In Bearbeitung.

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In Bearbeitung.

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Ersteinrichtung

Die ‚Ersteinrichtung‘ ist ein Begriff aus Rahmenplanung für den Hochschulbau, die als Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund und Länder bis zum Jahre 2009 bestand. Zur Ersteinrichtung gehören gemäß den Kostengruppen der DIN 276 (1981) die Positionen 4.2 Möbel, 4.3 Textilien, 4.4 Arbeitsgerät und 4.9 Sonstiges Gerät. Die Positionen 4.1 bis 4.5 Allgemeines Gerät und Beleuchtung sind Bestandteile der Baukosten. →Ersteinrichtungskennwerte

Ersteinrichtungskosten

In der Rahmenplanung für den Hochschulbau wurden exemplarisch Kennwerte für die Ersteinrichtung in €/m² HNF für die komplette Neuausstattung in einer Bandbreite festgelegt (Preisstand Nov. 1990). In der Praxis wurde diese Ersteinrichtung meist zwischen ‚Inventar (lose Möblierung)‘ und ‚Wissenschaftlichem Gerät‘ untergliedert. Die aktiven Komponenten für die EDV-Ausstattung fallen ebenfalls unter den Begriff der Ersteinrichtung, während die passiven Komponenten (‚Verdrahtung der Vernetzung‘) in den Baukosten enthalten sind.
Neue Ersteinrichtungskennwerte wurden von der HIS GmbH ermittelt und entsprechend den „Kostenrichtwerten für Hochschulgebäude“ der Bauministerkonferenz (Argebau) differenziert. (Indexstand: November 2009)

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Flächenfaktor

Flächenfaktoren werden bei der Berechnung von Raumgrößen verwendet. Der Flächenfaktor ist ein Multiplikator, der sich auf bestimmte Einheiten bezieht (Anzahl von Besprechungsplätzen, Seminarraumplätzen, Hörsaalplätzen etc.)

Flächenkennwert

→Flächenrichtwert oder →Flächenfaktoren

Flächenoptimierung

Optimierungen sind je wirkungsvoller, je früher sie im Projektablauf umgesetzt werden. Flächenoptimierungen bei Bauvorhaben beginnen im Raumprogramm durch kritische Überprüfung des Nutzerbedarfs, durch Raumskizzen mit Einrichtungs-/Geräteplanung, durch das Aufzeigen multifunktionale Nutzungen und durch eine frühe Systematisierung, Typisierung und Variierung von →Raumgrößen.

Flächenprognose

Eine Flächenprognose ist die erste überschlägige Flächenberechnung über Durchschnittszahlen (Büro-Arbeitsplätze, Studienplätze etc.). Sie wird präzisiert durch die Aufstellung von einem →Raumprogramm.

Flächenprogramm

Ein Flächenprogramm ist mindestens die vollständige Erfassung aller Raumflächen über ein Raumprogramm (einschließlich der Nebennutzfläche – NNF DIN 277alt), d.h. die Ermittlung der →Nutzfläche (NF). Gleichzeitig sollte im Flächenprogramm zur Vervollständigung über →Planungskennwerte die wichtige →Brutto-Grundfläche prognostiziert werden.

Flächenrichtwert

In der ehemaligen Rahmenplanung für den Hochschulbau wurden zur Abschätzung des Ausbaustandes und für die Ausbauplanungen der Länder nach flächenbezogene Studienplätze Richtwerte angesetzt, um den Flächenbedarf von Hochschulen nach Fächergruppen ermitteln zu können. Als Richt- bzw. Orientierungswert waren diese Flächenwerte allerdings zu ungenau und haben in der konkreten Ausbauplanung kaum eine Rolle gespielt, sondern wurden mehr rückwirkend zur Ermittlung der vorhandenen ‚flächenbezogenen Studienplätze‘ und zur Berechnung der Überlast – insbesondere durch den Wissenschaftsrat – angesetzt.

Flächenrichtwert, differenziert

Die Rahmenplanung hatte die Flächenrichtwerte nur sehr grob strukturiert nach Fächergruppen und Hochschularten. Die Hochschul-Informations-System (HIS) GmbH hat für standortbezogene Hochschulplanungen oder einzelne Fachrichtungen bzw. Fachrichtungen differenzierte Flächenrichtwerte entwickelt. →Grobbemessung

Funktionsbereich

Umfasst gemäß der Definition der DIN 18090 ein Aufgabengebiet (z.B. im Krankenhaus: ‚Untersuchung und Behandlung‘)

Funktionsbeziehungen

Funktionsbeziehungen von Räumen oder Flächen lassen sich je nach erforderlicher Intensität unterschiedlich einordnen, z. B. direkte räumliche Verbindung (mit Verbindungstür), räumliche Nähe zwingend erforderlich, räumliche Nähe wünschenswert, offene räumliche Verbindung etc. Das →Funktionsprogramm soll alle diese Funktionsbeziehungen abbilden.

Funktionsgruppen

Gemäß Definition der DIN 18090 Zuordnung von Räumen (z. B. im Krankenhaus ‚Haupträume z. B. OP-Räume‘; Nebenräume (Geräte, Lager)‘; ‚Erschließungsräume (Warteräume, Schleusen)‘; ‚Personalräume (z. B. Diensträume)‘.

Funktionsinseln

Gemäß Definition der DIN 18090 Räume in einer →Funktionsstelle, zu denen sie aber nicht gehören (z.B. im Krankenhaus ‚Bereitschaftsdienste‘ in der Aufnahme – die Nutzfläche wird in Klammern gesetzt!)

Funktionsplan

→Funktionsprogramm

Funktionsprogramm

Das Funktionsprogramm soll Flächen und Räume in ihrem Beziehungsgeflecht anordnen. Grundsätzlich sind Funktionen in einer ersten Betrachtung unabhängig von Flächenanforderungen, dies zeigt auch eine sogenannte ‚Beziehungsmatrix‘, die sich aber nicht bewährt hat. Bei der Aufstellung eines Funktionsprogramms werden daher meist ‚Blasen-Diagramme‘ mit Strichen und Kreisen verwendet, die oftmals auch schon die Größenrelationen von Räumen bzw. Flächen verdeutlichen. Die funktionalen Anforderungen sollten enthalten: Raumbeziehungen, Flächenbeziehungen, Bereichsgrenzen, Personenströme, Materialströme, Erschließungen etc.

Funktionsstelle

Umfasst gemäß der Definition der DIN 18090 eine Aufgabe (z. B. im Krankenhaus: ‚Aufnahme‘)

Funktions-Teilstelle

Umfasst gemäß der Definition der DIN 18090 eine weitere Unterteilung der Aufgabe (z.B. im Krankenhaus die →Funktionsstelle ‚Aufnahme in Notfallversorgung‘)

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Gebäudebuch

Im sogenannten ‚Gebäudebuch‘ werden diejenigen Anforderungen beschrieben, die nicht durch das →Raumbuch erfasst werden (z.B. Verkehrsfläche, Technische Funktionsfläche) oder die sich auf allgemeine Gebäudeanforderungen beziehen (Gebäudehülle, Gebäudezugang und -umfeld, Einbruchschutz, Gebäude-Sicherheit, Ausführungsqualitäten etc.). Auch alle vom Nutzer/Bauherrn erwarteten immateriellen Gebäudeanforderungen (Außendarstellung, Form, Farbe etc.) sollten hier erfasst werden.

Gesamtkosten

Gemäß DIN 276 die Kosten, die sich als Summe aus allen →Kostengruppen ergeben.

Gesetzliche Unfallversicherung

Im Spitzenverband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV) sind die gewerblichen → Berufsgenossenschaften und die → Unfallkassen als Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand organisiert. Die Unfallversicherungsträger erlassen Unfallverhütungsvorschriften (UVVen). Die Unfallversicherungsträger setzen sich besonders für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein und erstellen Regelwerke für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz, die auf quantitative und auf qualitative Bedarfsanforderungen in der →Bedarfsplanung wirken können
Unterhalb dieser Vorschriftenebene haben die UV-Träger zudem ein umfassendes Regelwerk (Regeln, Informationen und Grundsätze) zur Unterstützung der Unternehmer und Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz erarbeitet. Das Regelwerk unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Dabei handelt es sich um die derzeit gültigen Vorschriften, Regeln, Informationen, sowie Grundsätze der DGUV und der einzelnen Unfallversicherungsträger.

Grobbemessung

Erste überschlägige Flächenermittlung über Durchschnittszahlen (z.B. Büroarbeitsplätze, Schüler nach Schulart, Mensa-Essensteilnehmer, Studenten nach Fachrichtungen) →Flächenrichtwert, differenziert

Grundfläche

Gem. DIN 277:2005-02 gliedert sich die Grundfläche in die →Brutto-Grundfläche und in die →Netto-Grundfläche.

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Hauptnutzfläche

Gemäß alter DIN 277:1987-06 setzte sich die Nutzfläche (NF)zusammen aus der Hauptnutzfläche (HNF) und der Nebennutzfläche (NNF). Die Bedarfsplanung im Hochschulbereich (ohne Medizin) hat sich daher seit Jahrzehnten an dieser HNF orientiert. Dies ist/war auch deshalb sinnvoll, weil die NNF mit ihren typischen Nutzungsarten der ‚Sonstigen Nutzungen‘ (Sanitärräume, Garderoben, Abstellräume, Fahrzeugabstellflächen und Fahrgastflächen) meist ein Produkt der HNF ist. Im Medizinbau wurde dagegen wegen der integrierten Nasszellen immer mit der →Nutzfläche gearbeitet. Die DIN 277:2005-02 sieht den Begriff der ‚Hauptnutzfläche‘ (HNF) nicht mehr vor; die HNF entspricht nunmehr der Summe der →Nutzungsgruppen Nr. 1 bis Nr. 6.

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In Bearbeitung.

– J – zurück…

In Bearbeitung.

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Konstruktions-Grundfläche

Gemäß DIN 277:2005-02 die Grundfläche der aufgehenden Bauteile aller Grundrissebenen eines Bauwerkes. Die Konstruktions-Grundfläche (KGF) ist die Differenz zwischen Brutto- und Netto-Grundfläche.

Kostenanschlag

Gemäß DIN 276:2006-11 die Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Ausführungsvorbereitung.

Kostenberechnung

Gemäß DIN 276 :2006-11 die Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung.

Kostendeckel

Frühe Festlegung einer Kostenobergrenze (→Kostenvorgabe) als Zielgröße für die Planung z.B. auf der Grundlage eines →Raumprogramms und →Kostenrichtwerte oder →Orientierungswerte. Ein Kostendeckel ist erfahrungsgemäß dann erfolgreich, wenn er im gegenseitigen Einvernehmen mit allen an der Planung Beteiligten abgestimmt und mit einer Zielvereinbarung vertraglich festgelegt wird.

Kostenermittlung

Gemäß DIN 276:2006-11  die Vorausberechnung der entstehenden Kosten bzw. Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten. Entsprechend dem Planungsschritt werden Stufen der Kostenermittlung unterschieden: →Kostenrahmen; →Kostenschätzung; →Kostenberechnung; →Kostenanschlag; →Kostenfeststellung.

Kostenfeststellung

Gemäß DIN 276:2006-11  die Ermittlung der endgültigen Kosten nach Fertigstellung des Bauvorhabens und Prüfung aller Schlussrechnungen.

Kostenflächenarten

Mit der Methode der Kostenflächenarten ist es möglich, in der Phase →Raumprogramm eine Kostenermittlung durchzuführen, die die Nutzung der Grundflächen und Räume differenziert berücksichtigt. Jeder Nutzfläche wird eine Kostenflächenart (KFA 1-9) gemäß ihrer spezifischen Nutzung und entsprechenden Ausstattung zugeordnet. Die Funktions- und Verkehrsflächen – letztere aufgeteilt in horizontale und vertikale Flächenanteile (Treppen) – müssen ebenfalls berücksichtigt werden (KFA 10-12). Die aufgrund unterschiedlicher Raumgeometrien entstehenden Kosten werden über den Bruttorauminhalt (BRI) in die Berechnung mit einbezogen (KFA 13). Da die Flächen der KFA 10 bis 13 üblicherweise nicht im Raumprogramm ausgewiesen werden, ist für diese Flächen eine Prognose über →Planungskennwerte notwendig. Die KFA-Methode wurde von der Staatlichen Bauverwaltung Baden-Württemberg entwickelt. Bei Vergleichsrechnungen wurde festgestellt, dass mit dieser Methode teilweise Kosten errechnet wurden, die 20% über den üblichen Werten lagen. Dies liegt u. a. daran, dass die Kosten der KFA-Werte 1-9 nicht eine so starke Spreizung haben wie die KFA-Werte dies suggerieren. Die Methode ist aber gut geeignet, kostenträchtige Flächen/Räume zur näheren Beurteilung herauszufiltern. Die KFA-Methode sollte daher nie allein, sondern immer im Vergleich mit anderen alternativen Kostenermittlungsmethoden angewendet werden.

Kostengliederung

Gemäß DIN 276:2006-11 die Ordnungsstruktur, nach der die →Gesamtkosten eines Bauprojektes in →Kostengruppen unterteilt werden.

Kostengruppe

Gemäß DIN 276:2006-11  die Zusammenfassung einzelner, nach den Kriterien der Planung oder des Projektablaufes zusammengehöriger Kosten.

Kostenkennwert

Gemäß DIN 276:2006-11  ein Wert, der das Verhältnis zu Kosten einer Bezugseinheit darstellt.

Kostenoptimierung

→Planungsoptimierung

Kostenplanung

Gemäß DIN 276:2006-11  die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung.

Kostenrahmen

Gemäß DIN 276:2006-11  die Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der →Bedarfsplanung.

Kostenrichtwerte

Gemäß der ehemaligen Rahmenplanung für den Hochschulbau wurden für Institutsbauten Kostenrichtwerte eingeführt, die als Obergrenze bei der Bundesmitfinanzierung dienten. Die Institutsbauten wurden entsprechend den Nutzungen (Fachbereichen) in fünf Richtwertgruppen gegliedert. Grundlage war der voraussichtliche →Technikanteil des Gebäudes (Anteil der Kosten für Technik an den Gebäudekosten in %). Es wurden ein Kostenrichtwert I (Gebäudekosten = Kgr. 300 + 400) und ein Kostenrichtwert II (Gesamtbaukosten – ohne Ersteinrichtung, einschl. 15% Baunebenkostenpauschale) festgelegt. Den Kostenrichtwerten des 35. Rahmenplans (2006 – 2009) lag der Baupreisindex November 1995 zugrunde.
Die Bauministerkonferenz (Argebau) hat dieses Instrumentarium ausgebaut und stellt Orientierungswerte für acht Gruppen von Institutsbauten, zwei Gruppen für hochinstallierte Institutsbauten (Forschungsbauten) und sechs Gruppen für weitere Hochschulgebäude Verfügung. Letzter Indexstand: November 2015= 111,6 (Basis 2010=100). Zusätzlich werden auch Planungsorientierungswerte aufgezeigt.

Kostenrisiko

Gemäß DIN 276:2006-11  Unwägbarkeiten und Unsicherheiten bei →Kostenermittlung und →Kostenprognosen

Kostenschätzung

Gemäß DIN 276:2006-11  die Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Vorplanung.

Kostenvorgabe

Gemäß DIN 276 :2006-11 die Festlegung der Kosten als Obergrenze oder als Zielgröße für die Planung.

– L – zurück…

In Bearbeitung.

– M – zurück…

In Bearbeitung.

– N – zurück…

Netto-Grundfläche

Die Netto-Grundfläche (NGF) gliedert sich gem. DIN 277:2005-02  in →Nutzfläche, →Technische Funktionsfläche und →Verkehrsfläche.

Nutzerbedarfsprogramm

Oberbegriff zur Erfassung aller Nutzeranforderungen. →Raumprogramm

Nutzfläche

Die Nutzfläche (NF) ist nach DIN 277:2005-02 die Netto-Grundfläche der Nutzungsgruppen 1 bis 7. Nicht zur Nutzfläche gehören die ‚Technische Funktionsfläche (TF)‘ und die ‚Verkehrsfläche (VF)‘.

Nutzungsanalyse

Die Analyse von Raumnutzungen lässt sich bei Neubauten und bestehenden Gebäuden relativ leicht durchführen, z.B. bei Hochschulen, die über eine Raumdatei mit einem →Raumzuordnungskatalog verfügen. Meist ist jedoch eine Analyse der Nutzungen über die Nutzungsgruppen der DIN 277 wenig hilfreich. Bessere Ergebnisse für eine Nutzungsanalyse werden erreicht, wenn z.B. eine Auswertung nach →Nutzungsbereichen erfolgt oder individuelle Auswertungen gefahren werden. Verbunden mit CAD-Grundrissen lässt sich eine Nutzungsanalyse dann gut darstellen, wenn weniger als 10 Nutzungen/Farben verwendet werden.

Nutzungsart

Nach DIN 277:2005-02 dient die Nutzungsart mit ihren ‚typischen Nutzungsfällen‘ dazu, die →Grundfläche von Räumen in die jeweilige →Nutzungsgruppe einzuordnen.

Nutzungsbereiche

In der HIS-Hochschulplanung 123 (‚Nutzungs- und Kostenflächenartenprofile im Hochschulbereich‘) werden Raumnutzungen zu Nutzungsbereiche zusammengefasst, die unter dem vorrangigen Gesichtspunkt von Tätigkeits- bzw. Arbeitsplatzarten definiert sind. Dabei haben sich neun Nutzungsbereiche als sinnvoll erwiesen: NB-10 Büroflächen; NB-20 Labor- und Praktikumsflächen; NB-30 Hörsaalflächen; NB-40 Seminarflächen; NB-50 Bibliotheksflächen; NB-60 Werkstattflächen; NB-70 Hallenflächen; NB-80 Lagerflächen; NB-90 Medizin-Flächen.

Nutzungsgruppe

Gemäß DIN 277:2005-02 wird die →Netto-Grundfläche in neun Nutzungsgruppen gegliedert →Nutzfläche (Nr. 1 bis Nr. 7), →Technische Funktionsfläche (Nr. 8) und →Verkehrsfläche (Nr. 9).

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Orientierungswerte

Gemäß der ehemaligen Rahmenplanung für den Hochschulbau wurden für ’sonstige Gebäude‘ sogenannte Orientierungswerte eingeführt, die nicht als →Kostenrichtwerte wie bei den Institutsbauten eine Kostenobergrenze bildeten, sondern als Orientierung dienen sollten. Dies betraf die Bauwerksgruppen: Mensen, Pflegepersonalwohnheime, Verwaltungsgebäude, Hörsaalgebäude, Rechenzentren, Sporthallen und Sport (Institutsbereich). siehe →Kostenrichtwerte

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Planungsempfehlungen

Unter Planungsempfehlungen werden ‚Allgemeine Empfehlungen für die Objektplanung‘ zusammengefasst, die sich nicht im Raum- und Funktionsprogramm abbilden lassen. →Gebäudebuch

Planungskennwerte

Gemäß Rahmenplanung für den Hochschulbau wurden für ’sonstige Gebäude‘ sogenannte Orientierungswerte eingeführt, die nicht als →Kostenrichtwerte wie bei den Institutsbauten eine Kostenobergrenze bildeten, sondern als Orientierung dienen sollten. Dies betraf die Bauwerksgruppen: Mensen, Pflegepersonalwohnheime, Verwaltungsgebäude, Hörsaalgebäude, Rechenzentren, Sporthallen und Sport (Institutsbereich). siehe →Kostenrichtwerte

Planungsoptimierung

Optimierungen sind je wirkungsvoller, je früher sind im Projektablauf umgesetzt werden. Planungs- und Kostenoptimierungen bei Bauvorhaben beginnen bei Raum- und Flächenprogramm durch kritische Analyse des Bedarfs, durch ständiges Systematisieren, Typisieren und Variieren der →Raumgrößen und →Raumqualitäten. In der Vorplanung sollte der nächste Optimierungsschritt erfolgen, hier kann die Planung kritisch beurteilt und der Baukörper noch mit geringem Planungsaufwand ‚geknetet’ werden, um optimale Qualitäten und Kosten zu erreichen. Hierbei müssen gegebenenfalls auch im Raum- und Funktionsprogramm festgelegte ‚Funktionsbeziehungen’ kritisch hinterfragt werden, wenn sie nur durch kostenintensive Geometrien oder Ausführungsplanungen erreicht werden können.

Problem Seeking

Dieser englische Begriff der ‚Problemdefinition‘ wurde erstmals durch das amerikanische Büro CRSS in der Bedarfsplanungsfibel ‚Problem Seeking – An Architectural Programming Primer‘ von William Pena 1987 verwendet. Darin wird auch erstmalig deutlich gemacht, dass Bedarfsplaner (‚Problemdefinierer‘) und Entwurfsarchitekt (‚Problemlöser‘) aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellungen unterschiedliche Personen sein sollen.

Programming

→Architectural Programming

Programmplanung

→Raumprogramm

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In Bearbeitung.

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Raumbedarfsprogramm

→Raumprogramm

Raumbuch

In einem Raumbuch, welches aus Raumblättern besteht, werden alle erwarteten Raumqualitäten wie Geometrie, Rohbau (Stützen, Verkehrslasten), Ausbau (Oberflächen, Tür, Fenster, Sonnenschutz, Blendschutz, Verdunklung), Technik (Raumtemperatur, Beleuchtung, Telefon, Datentechnik, Steckdosen) festgelegt. Das Raumbuch ist Grundlage für die weiteren Planungsschritte. Es ist sinnvoll, das Raumbuch als ‚fortschreibungsfähige Raumdatei‘ aufzubauen und im weiteren Planungsprozess fortzuschreiben. Es kann dann als Grundlage für die Abnahme und für das Management im Gebäudebetrieb genutzt werden.

Raumgröße

Die Raumgröße ist abhängig von der Anzahl der Nutzereinheiten und dem Flächenfaktor. Bei Arbeitsplätzen der öffentlichen Hand werden in den Länderrichtlinien immer noch Raum- und Flächenvorgaben pro Arbeitsplatz in Abhängigkeit zur Hierarchie vorgegeben, welche antiquiert sind, da sie nicht mehr den Ansprüchen an flexible und hierarchiefreie Nutzungen im Sinne von Nachhaltigkeit genügen. Gemäß ASR A1.2 Absatz 5(3) ist für einen Arbeitsplatz eine Mindestfläche von mindestens 8 m² notwendig, zuzüglich mindestens 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz.
In einigen Ländern ist im Rahmen von Betriebsvereinbarungen wegen der neuen Medien eine Mindestfläche von 10 m² pro Büroarbeitsplatz vereinbart worden. Für wirtschaftliches Bauen ist ein Vervielfältiger im Raumprogramm für den Ansatz von Raumgrößen sinnvoll, der meist bei 5 m², 6 m² oder 7 m² liegt, um einheitliche Raumgrößen zu schaffen, die sich den verändernden Anforderungen besser anpassen und in einem Raster in der Grundrissplanung leichter umgesetzt werden können.

Raumliste

Die Raumliste ist die tabellarische Erfassung der Einzelräume gemäß einem Strukturschema, welches die →Aufbauorganisation oder die →Ablauforganisation abbildet. Inhalt einer Raumliste sind neben der Raumbezeichnung/Nutzung die Raumgröße sowie weitere Anforderungs-Informationen, die für die Architekten-Vorplanung von Bedeutung sind (z.B. Raumhöhe, besondere Verkehrslasten, zwingende Erdgeschosslage, Dunkelraum etc.)

Raumnutzungsschlüssel

→Raumzuordnungskatalog

Raumprogramm

Das Raumprogramm steht am Anfang einer Bauplanung und ist eine Bauherren-Aufgabe im Rahmen der Projektentwicklung. Die Raumplanung setzt stets an der gewünschten Funktion und der dazu notwendigen Arbeitsfläche an. Kernstück des Raumprogramms ist die →Raumliste. Es geht hierbei um Zahl und Größe sowie Zu- und Einordnung von Räumen in das zu planende Bauvorhaben unter Berücksichtigung der verschiedenen zweckgebundenen Raumfunktionen nach der Devise: Optimal verbinden und trennen. Raumprogramm und →Funktionsprogramm stehen in enger Beziehung zueinander. Sie werden deshalb zweckmäßig zusammen in Auftrag gegeben und entwickelt. Die auszuwählende Raumorganisation leitet sich von der gewählten →Aufbauorganisation und →Ablauforganisation ab und baut auf der →Betriebsplanung auf.

Raumqualitäten

→Raumbuch

Raumtyp

Bei der Aufstellung des Raumprogramms ist es sinnvoll und notwendig, bestimmte ‚Raumtypen‘ zu bilden, die gleiche quantitative und qualitative Raumanforderungen haben. Diese Systematisierung, Typisierung und Variierung dient der frühen Kosten- und Planungsoptimierung, aber auch der Nachhaltigkeit.

Raumzuordnungskatalog

Der Raumzuordnungskatalog – auch Raumnutzungsschlüssel genannt – ist eine Ergänzung der DIN 277. Er bietet über deren Unterteilung der Räume nach zwei Nummern eine weitere Differenzierung in drei Nummern mit dazugehörigen Beispielen an. Die einzelnen Zahlengruppen (Raumcodes – RC) haben die Grundflächenbezeichnungen der DIN 277 übernommen und ergänzen diese durch eine weitere Untergliederung mit einer 3.Stelle und Beispielen. Der Raumzuordnungskatalog ist die Grundlage der Kostenermittlung mit Kostenflächenarten (‚KFA-Methode‘). →Kostenflächenarten.

– S – zurück…

Space-Planning

In den USA und Australien genutzter Begriff für die Vorgabe von →Raumgröße.

– T – zurück…

Technikanteil

Anteil der Kosten für Technik an den Gebäudekosten in % (Gebäudekosten = Kgr. 300 + 400). Grundlage für die Untergliederung der Institutsbauten in Orientierungswertgruppen:
Richtwertgruppe 1 =28% ;
Richtwertgruppe 2 =27%;
Richtwertgruppe 3 u.4  =33%;
Richtwertgruppe 5 =36%;
Richtwertgruppe 6 =39%
Richtwertgruppe 7 =28%;
Richtwertgruppe 8 =41%
Richtwertgruppe 9 =44%;
Richtwertgruppe 10 =52%)

Technische Funktionsfläche

Nutzungsgruppe Nr. 8 der →Netto-Grundfläche (NGF), die die Grundfläche der Betriebstechnischen Anlagen erfasst (DIN277:2005-02)

Technischen Regeln für Arbeitsstätten

Für die Bedarfsplanung sind die Technische Regeln für Arbeitsstätten von Bedeutung, da diese Anforderungen auf Raumbedarf, Raumgeometrien oder qualitative Anforderungen unmittelbar wirken und somit in frühester Planung berücksichtig werden müssen.

Derzeit sind folgende ASR gültig:
ASR V3a.2      Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
ASR A1.2         Raumabmessungen und Bewegungsflächen
ASR A1.3         Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A1.5/1,2  Fußböden
ASR A1.6         Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
ASR A1.7         Türen und Tore
ASR A1.8         Verkehrswege
ASR A2.1         Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
ASR A2.2         Maßnahmen gegen Brände
ASR A2.3         Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
ASR A3.4         Beleuchtung
ASR A3.4/3    Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
ASR A3.5         Raumtemperatur
ASR A3.6         Lüftung
ASR A4.1         Sanitärräume
ASR A4.2         Pausen- und Bereitschaftsräume
ASR A4.3         Erste Hilfe-Räume, Mittel und Eirichtungen zur Ersten Hilfe
ASR A4.4         Unterkünfte

– U – zurück…

Umnutzungsplanung

→Bestandsoptimierung

Unfallkasse

Die Unfallkassen als die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen. Die Unfallversicherungsträger setzen sich besonders für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein und erstellen Regelwerke für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz, die insbesondere auf die qualitativen Bedarfsanforderungen in der Bedarfsplanung wirken können.
Es gibt derzeit folgende Unfallkassen:
– Unfallkasse Baden-Württemberg
– Kommunale Unfallversicherung Bayern
– Bayerische Landesunfallkasse
– Unfallkasse Berlin
– Unfallkasse Brandenburg
– Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
– Unfallkasse Nord
– Unfallkasse Hessen
– Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
– Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband
– Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
– Landesunfallkasse Niedersachsen
– Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg
– Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
– Unfallkasse Rheinland-Pfalz
– Unfallkasse Saarland
– Unfallkasse Sachsen
– Unfallkasse Sachsen-Anhalt
– Unfallkasse Thüringen
Bundesweite Unfallkassen
– Unfallversicherung Bund und Bahn
Feuerwehr-Unfallkassen
– Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg
– Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
– Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
– Feuerwehr-Unfallkasse Mitte

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Verkehrsfläche

Gemäß DIN 277:2005-02 die Grundfläche der Verkehrserschließung und –sicherung.Gemäss Teil 2 Nutzungsgruppe Nr. 9 der →Netto-Grundfläche (NGF).

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In Bearbeitung.