Bedarfsplanung ist (nach DIN 18205) ein Prozess, der darin besteht, die Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Mittel, Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter zu ermitteln und zu analysieren, um damit alle zusammenhängenden Probleme zu formulieren.
„Da die im frühen Planungsstadium, beispielsweise im Rahmen der Entscheidungsunterlage – Bau (ES-Bau), getroffenen Entscheidungen großen Einfluss auf die spätere Qualität des Gebäudes haben, kommt der Planungsqualität besondere Bedeutung zu. So sind die Einwirkungsmöglichkeiten auf die Bauwerkseigenschaften und Kosten einer Maßnahme zu Beginn der Maßnahme am größten, wie die Abbildungen A11 und A13 zeigen. In hohem Maße kostenwirksame Entscheidungen werden bereits bei der Programmdefinition (Bedarfsplanung) und in der ersten Konzeptphase getroffen.“
Quelle: Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Seite 44-45 – Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Stand Februar 2016